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Silent Installation und Lizenztext


8 replies to this topic

Alibaba

Alibaba
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Posted 21 January 2009 - 13:52

Hallo,

unsere Rechtsabteilung sieht die Silent Installationen problematisch weil die Nutzer keine Lizenzbestimmungen sehen und somit auch nicht die Möglichkeit haben diese zu verstehen/akzeptieren. Wie geht Ihr mit diesem Thema um? Die Software kann von unserer Hompage/Forum geladen werden oder wird auf Bestellungen hin ausgeliefert. Wenn der Kunde dann silent installiert sind wir rechtlich nicht abgesichert.

Bei silent den Lizenztext per WordPad anzuzeigen reicht wohl nicht?

Danke für Eure Antworten.
Alibaba

ts1

ts1
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Posted 21 January 2009 - 14:08

Die Silent-Installation benutzen wir einfach nicht.
Nicht nur wegen der Lizenz, sondern auch, weil wir dem Kunden zeigen wollen, was wir treiben. Nicht einfach heimlich still und leise...

Natürlich könnte der Kunde mit manuellem msiexec-Aufruf tricksen, um die Lizenzbedingungen nicht sehen zu müssen.
Aber das könnte er auch auf andere Weise.
Sollte sich wider Erwarten deswegen mal ein Rechtsstreit lohnen, sehen wir weiter.

Alibaba

Alibaba
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Posted 21 January 2009 - 15:22

Danke erstmal für die Antwort ts1! Im Grunde ist es doch aber nicht verboten die Installation silent zu starten, am Ende sind wir ja dann diejenigen die Ärger bekommen weil der Benutzer keinen Lizenzvertrag gesehen hat. Einige unserer Kunden setzen Altiris ein um Software zu verteilen, dort muss die Installation silent ablaufen weil Altiris keine Dialoge verträgt. Okay diese Kunden besitzen einen Softwareüberlassungsvertrag aber deshalb können wir silent auch nicht prinzipiell verbieten.
Eine Idee war auch einen "geheimen" Parameter einzuführen, der bei silent mit angegeben werden muss ansosnten bricht die Installation ab.

Gibt es sonst noch Meinungen zu dem Thema?

ts1

ts1
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Posted 21 January 2009 - 16:58

Welche Sorgen bestehen denn. Was für ein Teil der normalerweise in den Lizenzbedingungen erwähnten Rechte, Pflichten und Haftungsausschlüsse etc. würden denn evtl. nicht greifen?
Ich frage gerne bei uns noch mal nach. Aber mit einem Detail-Problem wird es einfacher als ganz allgemein.

Ich hatte das Thema früher auch mal mit unseren Anwälten.
Aber die meinten, es sei eigentlich eh alles selbstverständlich. Nur weil ein Kunde es evtl. nicht zur Kenntnis nehmen wolle, würde es nicht unwirksam.
Raubkopierer, die sich "einfach so" im Internet am geistigen Eigentum anderer bedienen - da reicht schon ein 100kB *.jpg - bekommen ja auch vor Gericht ihr Fett ab. Ganz ohne ausdrückliche Lizenzbedingungen und Copyright.

Wir haben seit über 10 Jahren quasi einen Standard-Text. Oft wird von Jahr zu Jahr nur die Jahreszahl hochgesetzt, ich habe noch nie von Ärger gehört.

ali

ali
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Posted 21 January 2009 - 17:28

bei verteilung über einen Webserver könnt eman ja eine Abfrage über die Lizenzbestimmung vorschalten. Den Download Button bekommt man erst angezeigt, wenn das Lesen der Bestimmung bestätigt wurde.

Über CD verteilen wir grunsätzlich keine Silentpakete. Wenn ein Kunde das Paket nich aus dem Web laden kann/will und trotzdem Silent verteilen muss, kann er bei uns per Mail die Parameter zum Silentinstall Anfragen. Das reicht uns aus.

Edited by ali, 21 January 2009 - 17:28.


Stefan Krueger

Stefan Krueger

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Posted 22 January 2009 - 17:06

Stehen diese Lizenzvereinbarungen im Setup nicht ohnehin auf sehr wackeligen rechtlichen Beinen?

Wie wäre es, den Lizenzvertrag schon vor dem Download anzuzeigen - das habe ich schion bei mehreren Firmen gesehen.

Bei kommerzieller Software kommt der Vertrag ja schon beim Kauf zustande, der Text muss also auf jeden Fall vorher angezeigt werden. Bei der Installation (also nach dem Kauf) kann man dem Käufer dann keine Einschränkungen mehr unterschieben. Bei Freeware sieht es evtl. anders aus.

Meist sind ja die Rechte schon durch die Gesetze vorgegeben (keine Vervielfältigung usw.) und ausreichend geschützt (und -zumindest gegenüber Verbrauchern- auch nicht einschränkbar). Lizenzverträge räumen dagegen manchmal zusätzliche Rechte ein, etwa, dass man die Software auf einem zweiten Rechner (Notebook) installieren darf o.ä.

(Disclaimer: Ich bin kein Jurist, es kann also sein, dass ich völligen Unsinn geschrieben habe. Wende dich zur Sicherheit an einen Fachmann)

Alibaba

Alibaba
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Posted 23 January 2009 - 11:32

Danke erstmal an alle für Eure Meinung.

Also unser Fachmann (ein Jurist) sagt:
ohne Lizenzannahme vergeben wir uns den Vorteil von Haftungsbeschränkungen, eingeschränkter Gewährleistung, verkürzter Verjährung für Gewährleistungsansprüche und erhalten das volle Risiko für Schäden, die mit, durch oder aufgrund unserer Software bzw. deren etwaiger Mängel entstehen.

Es ist also wichtig dass der Kunde auf jeden Fall unsere Lizenzbestimmungen (wo eben diese Haftungsbeschränkungen enthalten sind) liest und akzeptiert, andernfalls haften wir vollumfänglich für alle Schäden durch unsere Software. Gerade bei kaufmännischger Software entstehen schnell mal wirtschaftliche Schäden bspw. durch Rundungsfehler oä. und da möchten wir uns lieber absichern.

Da unsere Software nicht nur gedownloaded wird hilft der vorgeschaltete check also auch nicht in jedem Fall.

Wahrscheinlich machen wir das nun durch gewisse Parameter die Silent initial verhindern. Wer silent installieren möchte muss vorher unterschreiben, dann bekommt er den Parameter, das sollte reichen.

Gruß,
Alibaba

Edited by Alibaba, 23 January 2009 - 11:33.


Stefan Krueger

Stefan Krueger

    InstallSite.org

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Posted 27 January 2009 - 15:02

QUOTE
Da unsere Software nicht nur gedownloaded wird hilft der vorgeschaltete check also auch nicht in jedem Fall.
Bei Auslieferung auf CD kann man den Vertrag auch auf Paier beilegen.

Was macht Ihr eigentlich, wenn derjenige, der die Software installiert (also der Anwender oder der Administrator) nicht vertretungsberechtigt ist, also für die Firma gar nicht rechtlich verbindlich den Vertrag akzeptieren kann? Müsste den Lizenzvertrag nicht immer der Geschäftsführer unterschreiben?

Alibaba

Alibaba
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Posted 11 February 2009 - 15:33

QUOTE
Bei Auslieferung auf CD kann man den Vertrag auch auf Paier beilegen.


Und impliziert das Beilegen auch die Annahme der Lizenz desjenigen der die Software installiert?

QUOTE

Was macht Ihr eigentlich, wenn derjenige, der die Software installiert (also der Anwender oder der Administrator) nicht vertretungsberechtigt ist, also für die Firma gar nicht rechtlich verbindlich den Vertrag akzeptieren kann? Müsste den Lizenzvertrag nicht immer der Geschäftsführer unterschreiben?


Gute Frage, ich frage mich wie man dieser Sache Herr werden soll, dieses Problem haben ja dann eigentlich alle Setups, wie Du schon sagtest die Lizenzvereinbarungen im Setup stehen auf sehr wackeligen rechtlichen Beinen.

Der versteckte Parameter ist mM. das Mindeste was man tun kann um wenigstens die silent Installationen zu schützen.

Edited by Alibaba, 11 February 2009 - 15:34.